Ich brauch für das Teil einen neuen Faden.


Mein Online – Notizbuch / Gehirn
Ich brauch für das Teil einen neuen Faden.
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
(1) Wer eine Handlung begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
(3) Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird die Handlung nicht geahndet.
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
(1) Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht.
(2)Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Eigentümer einer Sache ist nicht berechtigt, die Einwirkung eines anderen auf die Sache zu verbieten, wenn die Einwirkung zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr notwendig und der drohende Schaden gegenüber dem aus der Einwirkung dem Eigentümer entstehenden Schaden unverhältnismäßig groß ist. Der Eigentümer kann Ersatz des ihm entstehenden Schadens verlangen.
Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.
§859 BGB – Selbsthil
(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.
(2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.
(3) Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen.
(4) Die gleichen Rechte stehen dem Besitzer gegen denjenigen zu, welcher nach § 858 Abs. 2 die Fehlerhaftigkeit des Besitzes gegen sich gelten lassen muss.
Zur Ausübung der dem Besitzer nach § 859 zustehenden Rechte ist auch derjenige befugt, welcher die tatsächliche Gewalt nach § 855 für den Besitzer ausübt.
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
(2) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.
(3) Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.
(4) Für die vorläufige Festnahme durch die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes gelten die §§ 114a bis 114c entsprechend.
03. bis 12.09.2021
Mit dem Womo in Südfrankreich.
Cannes
Nice
Monte-Carlo
Lago-Maggiore
Bodensee
Rheinfall
Auf dem Campingplatz in Port Grimaud habe ich folgenden Stuhl gesehen. Zu dem Stuhl sind im Internet verschiedenen Bauanleitungen unter dem Begriff „Schwedenstuhl“ zu finden.
Anzeige Modul TM1637
Betriebsspannung: 3,3V / 5V
Strom 30-80mA
Beleuchtung in rot
// blinkende LED
// Eine Leuchtdiode wird eine Sekunde an, und dann wieder eine Sekunde ausgeschaltet. Dieser Vorgang wird endlos wiederholt.
void setup() {
pinMode(13, OUTPUT); // Port 13 wird als Ausgang festgelegt
}
void loop() {
digitalWrite(13, HIGH); // Port 13 wird high geschaltet
delay(1000); // eine Sekunde warten
digitalWrite(13, LOW); // Port 13 wird low geschaltet
delay(1000); // eine Sekunde warten
}
D+ Verstärker DP02 von Schaudt.
Warmes Wasser und geheizt wird mit Gas. Zum Betrieb muss eine Gasflasche angeschlossen und geöffnet sein. Weiter miss die Wohnraumsteuerung eingeschaltet sein.
Der Heizungsregler ist direkt über der Eingangstüre zum Wohnraum.
O = Aus
40 = Warmwasserbereitung 40 Grad
60 = Warmwasserbereitung 60 Grad
Flamme = Heizung
Flamme & 60 = Heizung und Warmwasser 60 Grad
Truma Elasi 12V
Das elektrische Frostschutzventil ist direkt beim Boiler im linken Heck montiert. Das Ventli läst den Wasserinhalt der Anlage unter einer Aussentemperatur von 8 Grad, wenn die Heizung nicht eingeschaltet ist, ab.
roter Stift oben = Wasser wird gehalten
roter Stift unten = Wasser wird abgelassen
Der Frischwassertank ist in der großen Sitzbank verbaut.
Aktuell ist ein Ford 6000 CD in unserem Womo verbaut. Diesen möchte ich durch ein modernes Radio mit Touchscreen und Navi ersetzen.
Um das Radio ausbauen zu können wird spezielles Demontagewerkzeug benötigt. Dieses Werkzeug habe ich schon vorab besorgt liegt bei mir aber auch dem neuen Radio bei.
Die Blende am Einbauschacht muss vermutlich ausgebaut werden. Ob das neue Radio dann eine andere Blende benötigt oder den Schacht abdeckt ist noch unklar.
Der Steckverbinder ist unter der Bezeichnung Quadlock zu finden.
http://www.die-hailers.de/mk4-wiki/Quadlock-Stecker.htm
A 1 bis 8: Lautsprecher
1 Lautsprecher hinten rechts +
2 Lautsprecher vorne rechts +
3 Lautsprecher vorne links +
4 Lautsprecher hinten links+
5 LS HR –
6 LS VR –
7 LS VL –
8 LS HL –
A 9 bis 16: Versorgung
9 CAN-Bus High
10 CAN-Bus Low
11 GND Keycode / Signal Masse
12 Masse
13 Alarm / Dienstahlwarnsensor
14 Licht / Beleuchtung
15 Batterie + / Versorgungsspannung
16 Zündung +
B:
1 Mono +
2 SW A+ / Remote z.B. CD-Wechsler eingeschaltet
3 AUX1 links + (z.B. CD-Wechsler)
4 AUX1 rechts + (z.B. CD-Wechsler)
5 Telelefon Mute
6 SWC (analoge Lenkradfernbedienung -> CAN)
7 Mono –
8 Masse SWC -> CAN
9 AUX1 links –
10 AUX1 rechts –
11 Rückwärtsgang eingelegt -> CAN
12 AVC (GALA) / Geschwindigkeitssignal -> CAN
C:
1 Fernbedienung Fond L+
2 Fernbedienung Fond R+
3 Mono 2+
4 Subwoofer+
5 AUX2 L *
6 Masse *
7 Fernbedienung Fond L-
8 Fernbedienung Fond R-
9 Mono 2-
10 Subwoofer-
11 AUX2 R*
12 frei (Masse?)
* bei einigen Fahrzeugen liegt Stecker bereits im Handschuhfach
D: ?
Das neue ist da.
Bosion BX-A900
4GB RAM (DDR3)
64GB ROM
Android 10.0
PX6 Cortex 3399 Core 2.0GHz
BT 5.0
Doppel DIN
Radio-Chip NXP7851 + RDS Support
Power AMP IC TDA7388
Decoding IC SPHE8202VGQ
Auflösung 1026×600
Der mitgelieferte CAN-Bus Decoder FD-SS-01A von SimpleSoft ist leider nicht vollständig für unser Womo geeignet. Ein Teil der digitalen Informationen aus dem Bus werden nicht richtig interprediert und in analoge Signale umgesetzt.
Das ACC Signal steht z.B. dauerhaft an. Somit wird das Radio nicht mit der Zündung eingeschaltet.
Von SimpleSoft habe ich folgende Decoder gefunden. Ob davon einer besser geeignet ist konnte ich nicht herausfinden.
FD-SS-01
Für Mondeo(4th gen.)
Focus(2nd gen.)
2010Galaxy
S-Max
2012 Mondeo
FD-SS-01A
20 Pin
FD-SS-02
Für Ford Explorer/Edge/Expedition/Mustang/Lincoln
FD-SS-05
FD-SS-05A
Für 2017 Kuga 2015 Tourneo Custom 2015 Fokus 2013 C-Max
FD-SS-06A
2013-2019 Ford SUV & Lkw Fahrzeuge 2018-up Ecosport Fiesta
16 Pin
FD-SS-09
FÜR 2009 Fiesta(6th gen.)
FD-SS-12
Für 2010-2015 FORD Ranger & Everest
Am Decoder ist ein 20-poliger Stecker vorhanden. Über diesen werden die Analogen Signale zur Verfügung gestellt.
Die Steckerbelegung vom CAN-Bus Decoder ist folgende:
Da auf dem Quadlock-Stecker vom alten Radio die Signale ACC und ILL als Hardwaresignale vorhanden waren. habe ich diese aus dem Decoder ausgeklemmt.
CAN L und CAN H sind der CAN-Bus vom Fahrzeug, CAN RX und TX sind der CAN-Bus vom Radio
Ist bereits im gekauften Paket enthalten. Da es sich jedoch um eine relativ einfache Kamera handelt, werde ich diese vorerst nicht anbauen. Im Internet habe ich Funkkameras gefunden die in der Nummernschildhalterung integriert sind. Diese werd ich mir mal näher anschauen.
Das Radio hat ein eingebautes Mikrofon. Ob ein externes benötigt wird werde ich später entscheiden.
Nach dem das Radio nun eingebaut ist konnte ich das interne Mikro testen. Hier habe ich festgestellt, dass die Sprachqualität gut ist und vorerst kein externes Mikro nötig ist.
Um mit dem neuen Radio an die Fahrzeugdaten zu kommen, habe ich noch einen CAN-Bus OBD2-Adapter bestellt.
Ob ein DAB+ Adapter erforderlich ist, werde ich erst entscheiden wenn das Radio eingebaut ist. AM/FM Radio ist auch ohne DAB+ möglich.
Mal schauen ob man so einen Dongel benötigt. Mit Dongle hätte man im Womo über W-LAN halt Internet …