Fristen im Vergabeverfahren

Teilnahmefrist oder Bewerbungsfrist
Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme am Wettbewerb.

Angebotsfrist
Die Zeit, die dem Bieter zur Erstellung und Einreichung des Angebots zur Verfügung steht.

Bindefrist
Umfasst den Zeitraum, in dem der Bieter an sein Angebot gebunden ist. Sie beginnt mit Ablauf der Angebotsfrist.

Der Bieter kann während der Bindefrist sein Angebot grundsätzlich, gleich aus welchen Gründen, weder zurückziehen noch abändern.

Die Bindefrist ist so kurz wie möglich und nicht länger zu bemessen, als für eine zügige Prüfung und Wertung notwendig ist. Die Interessen der Beteiligten sind bei der Fristbemessung zu berücksichtigen. Hier gilt für den Bieter, dass er während der Wartezeit in seinen geschäftlichen Entschlüssen und Dispositionen eingeschränkt ist, insbesondere hinsichtlich der Bewerbung um andere Aufträge und der Finanzierung weiterer Aufträge. Er muss deshalb auch Gelegenheit haben, nach Überschreiten eines angemessenen Zeitraums, von seinem Angebot wieder Abstand nehmen zu können.

Zuschlagsfrist
Frist, die der Auftraggeber zur Prüfung und Wertung der Angebote braucht.

Bei der Zuschlagsfrist, die mit der Bindefrist übereinstimmt, handelt es sich um eine Annahmefrist des Bieters im Sinne von BGB §148. Ein Zuschlag innerhalb der Zuschlagsfrist stellt die fristgemäße Annahme des vom Bieter unterbreiteten Angebots dar und lässt daher den Vertrag mit dem Inhalt des Angebots zustande kommen.

Mit Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist ist die Ausschreibung nicht automatisch beendet. Eine Ausschreibung kann nur durch Zuschlag oder Aufhebung beendet werden. Da die Ausschreibung mit Ablauf der Frist also noch andauert, ist der Auftraggeber nach wie vor in der Lage, einem Bieter den Zuschlag zu erteilen. Die Folge des Ablaufs der Zuschlags- und Bindefrist ist lediglich, dass der Bieter nicht mehr an sein Angebot gebunden ist, so dass sich der Zuschlag nunmehr als neues Angebot der Auftraggeber BGB §150 darstellt

 

Informationen zum Teil von http://www.mik.brandenburg.de

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