HOAI Anlage 15.1 – Grundleistungen und Besondere Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung

15.1 Grundleistungen und Besondere Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung

Grundleistungen Besondere Leistungen
LPH 1 Grundlagenermittlung
  • a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner
  • b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschließung
  • c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Mitwirken bei der Bedarfsplanung für komplexe Nutzungen zur Analyse der Bedürfnisse, Ziele und einschränkenden Gegebenheiten (Kosten-, Termine und andere Rahmenbedingungen) des Bauherrn und wichtiger Beteiligter
  • Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Nachrechnen vorhandener Anlagen und Anlagenteile
  • Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse im Bestand
  • Durchführen von Verbrauchsmessungen
  • Endoskopische Untersuchungen
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Auslobungen und bei Vorprüfungen für Planungswettbewerbe
LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
  • a) Analysieren der Grundlagen
    Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten
  • b) Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf
  • c) Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage
  • d) Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen
  • e) Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur
  • f) Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Terminplanung
  • g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches
  • Durchführen von Versuchen und Modellversuchen
LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
  • a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf
  • b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile
  • c) Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen
    Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen
    Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen
    Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen
  • d) Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen)
  • e) Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit
  • f) Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung
  • g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
  • h) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für Stoffbilanzen, etc.
  • Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage
  • Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis
  • Berechnung von Lebenszykluskosten
  • Detaillierte Schadstoffemissionsberechnung für die ausgewählte Anlage
  • Detaillierter Nachweis von Schadstoffemissionen
  • Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix
  • Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches
  • Auslegung der technischen Systeme bei Ingenieurbauwerken nach Maschinenrichtlinie
  • Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
  • Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung
  • Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Gebäuden, Bauteilen, Räumen und Freiräumen
LPH 4 Genehmigungsplanung
  • a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden
  • b) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
LPH 5 Ausführungsplanung
  • a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung
  • b) Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und AnlagenteileZeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne)

    Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten

    Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern

  • c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen
  • d) Fortschreibung des Terminplans
  • e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen
  • f) Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
  • Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung
  • Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen (Maschinenanschlussplanung) mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Produktionseinrichtungen)
  • Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Sichtbeton oder Fertigteilen)
  • Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand, zum Beispiel Darstellung von Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen
  • Anfertigen von allpoligen Stromlaufplänen
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
  • a) Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke
  • c) Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten
  • d) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse
  • e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
  • f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
  • Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation
  • Ausschreibung von Wartungsleistungen, soweit von bestehenden Regelwerken abweichend
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
  • a) Einholen von Angeboten
  • b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
  • c) Führen von Bietergesprächen
  • d) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung
  • e) Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren
  • f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und bei der Auftragserteilung
  • Prüfen und Werten von Nebenangeboten
  • Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten (Claimabwehr)
LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
  • a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • b) Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten
  • c) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm)
  • d) Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch)
  • e) Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise
  • f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
  • g) Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise
  • h) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag
  • i) Kostenfeststellung
  • j) Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen
  • k) fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung
  • l) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
  • m) Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung
  • n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung
  • o) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
  • p) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
  • Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen
  • Werksabnahmen
  • Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand
  • Erstellen von Rechnungsbelegen anstelle der ausführenden Firmen, zum Beispiel Aufmaß
  • Schlussrechnung (Ersatzvornahme)
  • Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (zum Beispiel Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) oder computer-aided Facility Management-Konzepte
  • Planung der Hilfsmittel für Reparaturzwecke
LPH 9 Objektbetreuung
  • a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
  • b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
  • c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
  • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
  • Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase, Mitwirkung bei den jährlichen Verbrauchsmessungen aller Medien
  • Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauches

 

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